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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alpenzon Hotelpartnerschaft · Stand: 27. Mai 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Alpenzon GmbH und Hotelbetrieben, die als Hotelpartner am Alpenzon-Widget-Programm teilnehmen.

1. Vertragsparteien

1.1 Anbieter ist die

Alpenzon GmbH
Swarovskistraße 60
6112 Wattens
Österreich

Geschäftsführer: Hannes Lafner
Firmenbuchnummer: FN 576679h
Firmenbuchgericht: Landesgericht Innsbruck
UID-Nummer: ATU78025806
E-Mail: partner@alpenzon.com
Telefon: +43 5224 21188

Im Folgenden „Alpenzon".

1.2 Vertragspartner ist der Hotelbetrieb, der sich gemäß diesen AGB als Hotelpartner registriert (im Folgenden „Hotelpartner").

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. Verbraucher können nicht Vertragspartner werden.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Alpenzon stellt dem Hotelpartner ein Software-Widget zur Verfügung, das auf der Website des Hotelpartners eingebunden werden kann und Gästen den direkten Bezug von Produkten aus dem Alpenzon-Sortiment ermöglicht.

2.2 Leistungen von Alpenzon umfassen:

  1. Bereitstellung des Widget-Einbindungscodes für eine Domain des Hotelpartners
  2. Hosting der Widget-Software
  3. Versand und Logistik der über das Widget bestellten Produkte direkt an die Endkunden
  4. Kundenservice und Bearbeitung von Reklamationen gegenüber Endkunden
  5. Wartung und technische Weiterentwicklung des Widgets
  6. Bereitstellung einer Provisionsabrechnung gemäß Punkt 6

2.3 Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:

  1. Werbung oder Bewerbung des Hotelpartners durch Alpenzon
  2. Einbindung des Widgets in mehrere Domains (jede zusätzliche Domain erfordert einen separaten Vertrag)
  3. Kundenspezifische Anpassungen des Widgets
  4. Schulungen vor Ort
  5. Beratung zu rechtlichen oder steuerlichen Fragen des Hotelpartners

2.4 Zusatzleistungen können gegen gesondertes Entgelt vereinbart werden.

3. Pflichten des Hotelpartners

3.1 Der Hotelpartner verpflichtet sich:

  1. Vollständige und korrekte Stammdaten bei der Anmeldung anzugeben
  2. Den Einbindungscode des Widgets unverändert auf der vereinbarten Domain zu nutzen
  3. Keine eigenmächtigen Änderungen am Widget oder am Einbindungscode vorzunehmen
  4. Bei Änderung der Geschäftsdaten oder der eingebundenen Domain Alpenzon unverzüglich zu informieren
  5. Das Widget nicht in einer Weise einzusetzen, die geeignet ist, den Ruf der Marke Alpenzon oder der angebotenen Produkte zu schädigen
  6. Geltende rechtliche Bestimmungen, insbesondere zu Impressum, Datenschutz und E-Commerce, auf seiner eigenen Website einzuhalten

3.2 Verletzt der Hotelpartner wesentliche Pflichten nach Punkt 3.1, ist Alpenzon berechtigt, das Widget temporär oder dauerhaft zu deaktivieren und außerordentlich zu kündigen.

4. Entgelt und Zahlungsbedingungen

4.1 Lizenzgebühr

Der Hotelpartner wählt bei Vertragsabschluss zwischen folgenden Lizenz-Tarifen (alle Preise netto, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer):

  • Monatliche Abrechnung: 99,00 € pro Monat
  • Quartalsweise Abrechnung: 267,00 € pro Quartal (entspricht 10 % Rabatt gegenüber Monatstarif)
  • Jährliche Abrechnung: 948,00 € pro Jahr (entspricht 20 % Rabatt gegenüber Monatstarif)

4.2 Onboarding-Gebühr

Bei Vertragsabschluss wird zusätzlich eine einmalige Onboarding-Gebühr in Höhe von 250,00 € netto erhoben. Diese deckt die initiale Einrichtung, technische Erstkonfiguration und Aktivierung des Widgets.

4.3 Bilderrahmen

Der Hotelpartner erhält pro angegebenem Zimmer einen Bilderrahmen mit individuellem QR-Code zum Alpenzon-Shop. Der Preis beträgt 12,00 € netto pro Bilderrahmen und wird bei Vertragsabschluss einmalig in Rechnung gestellt.

4.4 Zahlungsabwicklung

Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Hotelpartners:

  1. Online-Zahlung: Per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, Sofortüberweisung (EPS), PayPal oder anderen über den Zahlungsdienstleister Mollie verfügbaren Methoden. Die Erstzahlung wird unmittelbar fällig. Folgezahlungen werden zum jeweiligen Periodenstichtag automatisch eingezogen.
  2. Auf Rechnung: Bei Wahl der Rechnungszahlung wird die Erstrechnung per E-Mail zugestellt. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage netto ab Rechnungsdatum. Folgerechnungen werden zum jeweiligen Periodenstichtag erstellt.

4.5 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist Alpenzon berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB sowie eine Mahnpauschale von 40,00 € pro Mahnung gemäß § 458 UGB zu verrechnen. Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist Alpenzon berechtigt, das Widget temporär zu deaktivieren und außerordentlich zu kündigen.

4.6 Preisanpassung

Alpenzon ist berechtigt, die Lizenzgebühr einmal pro Kalenderjahr mit einer Vorlaufzeit von 60 Tagen anzupassen. Der Hotelpartner hat das Recht, bei einer Preiserhöhung den Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt der Erhöhung außerordentlich zu kündigen.

5. Vertragslaufzeit und Kündigung

5.1 Mindestlaufzeit

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt zwölf (12) Monate ab Vertragsabschluss, unabhängig vom gewählten Abrechnungsintervall.

5.2 Automatische Verlängerung

Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils eine weitere Abrechnungsperiode (Monat, Quartal oder Jahr je nach gewähltem Tarif), wenn er nicht ordentlich gekündigt wird.

5.3 Ordentliche Kündigung

Der Vertrag kann mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Abrechnungsperiode gekündigt werden. Die erste ordentliche Kündigung ist frühestens zum Ende der zwölfmonatigen Mindestlaufzeit möglich.

5.4 Kündigungsform

Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail an partner@alpenzon.com genügt).

5.5 Außerordentliche Kündigung

Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Wichtige Gründe für Alpenzon sind insbesondere:

  1. Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung
  2. Wesentliche Pflichtverletzungen gemäß Punkt 3
  3. Insolvenz oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Hotelpartners
  4. Nutzung des Widgets in einer den Ruf der Marke Alpenzon schädigenden Weise

5.6 Folgen der Vertragsbeendigung

Mit Vertragsende:

  1. wird das Widget deaktiviert
  2. verliert der Hotelpartner das Recht zur Nutzung des Einbindungscodes
  3. werden offene Lizenzgebühren bis zum Vertragsende fällig
  4. bleiben Provisionsansprüche aus bereits abgeschlossenen und durch die 14-Tage-Frist gemäß Punkt 6.4 abgesicherten Endkunden-Bestellungen bestehen
  5. wird ein etwaiges Provisions-Guthaben innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende ausbezahlt, sofern der Mindestbetrag gemäß Punkt 6.6 erreicht ist

5.7 Onboarding-Gebühr und Bilderrahmen

Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung erfolgt keine Rückerstattung der Onboarding-Gebühr oder der Bilderrahmen-Kosten.

6. Provisionsmodell

6.1 Provisionsanspruch

Der Hotelpartner erhält für jede Bestellung eines Endkunden, die über das auf seiner Website eingebundene Widget getätigt wird, eine Provision.

6.2 Provisionshöhe

Die Provision beträgt 20 % (zwanzig Prozent) vom Netto-Warenwert der Bestellung. Versandkosten, Steuern und etwaige Sonderkosten sind nicht Bestandteil der Provisionsbemessungsgrundlage.

6.3 Entstehung des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch entsteht, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Der Endkunde hat die Bestellung vollständig bezahlt
  2. Die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Lieferung ist abgelaufen
  3. Der Endkunde hat innerhalb der 14-Tage-Frist nicht ganz oder teilweise widerrufen oder retourniert

6.4 Berechnung bei teilweisem Widerruf oder Retouren

Wird eine Bestellung innerhalb der 14-Tage-Widerrufsfrist ganz oder teilweise widerrufen oder retourniert, entsteht der Provisionsanspruch nur für den verbliebenen, nicht-retournierten Warenwert.

6.5 Provisionsabrechnung

Alpenzon führt für jeden Hotelpartner ein Provisionskonto. Nach Entstehung gemäß Punkt 6.3 werden die Provisionen automatisch dem Provisionskonto gutgeschrieben. Der Hotelpartner kann den aktuellen Saldo jederzeit im Kundenportal einsehen.

6.6 Auszahlung oder Verrechnung

Der Hotelpartner kann über sein Provisionsguthaben in zwei Wegen verfügen:

  1. Auszahlung: Auf schriftliche Anforderung des Hotelpartners erfolgt die Auszahlung des Guthabens auf das hinterlegte Bankkonto. Mindestbetrag für eine Auszahlung: 100,00 € netto. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung.
  2. Verrechnung mit Eigenbestellungen: Der Hotelpartner kann sein Provisionsguthaben jederzeit für eigene Bestellungen aus dem Alpenzon-Sortiment einsetzen. Die Verrechnung erfolgt automatisch bei Bestellabschluss.

6.7 Verjährung des Provisionsanspruchs

Provisionsguthaben verjährt drei (3) Jahre nach Entstehung gemäß § 1486 ABGB. Nicht abgerufene Guthaben werden nach Ablauf der Verjährungsfrist erfolgswirksam ausgebucht.

6.8 Steuerliche Behandlung

Der Hotelpartner ist selbst für die korrekte steuerliche Behandlung der Provisionseinnahmen verantwortlich. Alpenzon erstellt zur Auszahlung oder Verrechnung eine Gutschrift im Sinne des § 11 Abs. 8 UStG, die der Hotelpartner zur Verbuchung in seiner eigenen Buchhaltung verwendet.

7. Markenrechte und Schutz geistigen Eigentums

7.1 Die Marke „Alpenzon", das Widget, der Einbindungscode sowie alle damit verbundenen geistigen Eigentumsrechte verbleiben uneingeschränkt bei Alpenzon.

7.2 Der Hotelpartner erhält für die Vertragsdauer ein nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares Nutzungsrecht am Widget, beschränkt auf die im Vertrag angegebene Domain.

7.3 Der Hotelpartner darf das Wort „Alpenzon" sowie das Alpenzon-Logo nur in Verbindung mit dem Widget und in unveränderter Form verwenden. Eine darüberhinausgehende Nutzung (z. B. in eigenen Werbematerialien, in Verbindung mit anderen Produkten) bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Alpenzon.

8. Haftung

8.1 Alpenzon haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.

8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

8.3 Die Gesamthaftung von Alpenzon gegenüber dem Hotelpartner ist pro Schadensereignis und insgesamt auf den Betrag der durch den Hotelpartner in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Lizenzgebühren beschränkt.

8.4 Alpenzon übernimmt keine Haftung für:

  1. Verfügbarkeitsausfälle des Widgets durch höhere Gewalt, technische Ausfälle Dritter oder geplante Wartungsfenster
  2. Schäden, die durch unsachgemäße Einbindung oder Veränderung des Widgets durch den Hotelpartner entstehen
  3. Steuerliche oder rechtliche Konsequenzen, die sich aus der Verwendung des Widgets durch den Hotelpartner ergeben

8.5 Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

9. Datenschutz

9.1 Alpenzon verarbeitet personenbezogene Daten des Hotelpartners im Rahmen der Vertragserfüllung gemäß DSGVO und österreichischem Datenschutzgesetz.

9.2 Die Datenschutzerklärung wird Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

9.3 Soweit Alpenzon im Auftrag des Hotelpartners personenbezogene Daten von Endkunden verarbeitet (z. B. Bestelldaten), schließen die Parteien einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

10. Verfügbarkeit und Wartung

10.1 Alpenzon strebt eine Verfügbarkeit des Widgets von 99 % im Jahresdurchschnitt an, garantiert diese aber nicht.

10.2 Geplante Wartungsfenster werden, soweit möglich, in Zeiten geringer Auslastung gelegt und dem Hotelpartner mindestens 48 Stunden vorab per E-Mail angekündigt.

10.3 Bei technischen Störungen ist der Hotelpartner verpflichtet, diese unverzüglich per E-Mail an partner@alpenzon.com zu melden.

11. Vertraulichkeit

11.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragsdurchführung erlangten vertraulichen Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

11.2 Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die

  1. zum Zeitpunkt der Weitergabe öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich werden
  2. der empfangenden Partei vor Vertragsabschluss bereits rechtmäßig bekannt waren
  3. aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen

11.3 Die Vertraulichkeitspflicht besteht über das Vertragsende hinaus für weitere drei (3) Jahre fort.

12. Änderungen der AGB

12.1 Alpenzon ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Änderungen werden dem Hotelpartner mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.

12.2 Widerspricht der Hotelpartner den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Alpenzon weist in der Änderungsmitteilung gesondert auf diese Rechtsfolge hin.

12.3 Bei Widerspruch des Hotelpartners ist Alpenzon berechtigt, den Vertrag zum Wirksamkeitszeitpunkt der Änderungen außerordentlich zu kündigen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

13.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Innsbruck.

13.3 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Auf das Erfordernis der Textform kann nur in Textform verzichtet werden.

13.4 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

13.5 Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz von Alpenzon in Wattens.

Stand: 27. Mai 2026

Diese AGB wurden am 27. Mai 2026 erstellt und treten am 27. Mai 2026 in Kraft. Bei Fragen zum Vertrag wenden Sie sich bitte an partner@alpenzon.com.